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125er mit Klasse B fahren

22.12.2019 | FAHRSCHUL-NEWS125er mit Klasse B fahren

125er - Fahren für Autofahrer

Bundesrat stimmt zu

Auch Autofahrer dürfen künftig unter Auflagen 125er fahren.

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner letzten Plenarsitzung vor Weihnachten am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf 
Inhaber von Autoführerscheinen (min. 5 Jahre im Besitz und Mindestalter 25 Jahre) dürfen ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren, wenn sie mindestens neun Ausbildungseinheiten á 90 Minuten in einer Motorradfahrschule absolviert haben,
vier x 90 Minuten Theorie und fünf x 90 Minuten Praxis.

Anschließend ist eine einfache Bescheinigung ausreichend für den Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Diese beinhaltet die Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 Kubik und 15 PS zu führen, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen. Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Wir arbeiten zur Zeit an einem Konzept um eine kompetente Umsetzung zu gewährleisten.

Gerne kannst du hier Kontakt zu uns aufnehmen

Weitere Infos folgen

Beste Grüße Gernot

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