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Was gilt denn nun ? 2 oder 3 G-Regel

27.11.2021 | FAHRSCHUL-NEWSWas gilt denn nun ? 2 oder 3 G-Regel

Ab sofort auch in Fahrschulen... 2G-Regel

Laut der Corona-VO des Landes Nordrhein-Westfalen in der vom 24.11.2021 gültigen Fassung wird ab sofort die  2G-Regel in der Fahrausbildung eingeführt.
Für die Fahr-Ausbildung gelten folgende Bedingungen: 

  • Sofern die Fahrerlaubnis nicht für die Berufsausübung oder für den Schulbesuch benötigt wird, fällt diese grundsätzlich unter die Freizeitgestaltung und ist damit nur immunisierten (geimpft oder genesen) Personen gestattet. Bitte unbedingt einen Nachweis bei jeglichem Kontakt zur Fahrschule mitbringen!
  • Mit Blick auf die hohen Kosten beim Erwerb der Fahrerlaubnis dürfen bereits begonnene praktische Ausbildungen bei nicht immunisierten Personen fortgesetzt und die Prüfung absolviert werden, sofern diese Personen während der Ausbildung und der Prüfung durchgehend eine FFP2-Maske tragen und getestet sind. 
  • Nicht-Immunisierte Interessenten nehmen bitte Online Kontakt zu uns auf  Hier geht´s zum Kontaktformular 

Bitte bleibt gesund

euer Motoschoolteam

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